Denn sind die Schweizerischen Hochschulen durch Bundes- und Kantonsmittel auch grundfinanziert, so wird der Grossteil der Forschung über Drittmittel abgewickelt. Drittmittel sind einerseits projekt- und programmgebundene Mittel der öffentlichen Hand, die etwa über die grossen öffentlichen Förderorganisationen wie dem SNF oder der EU im kompetitiven Verfahren zugesprochen wurden. Andererseits sind es private Mittel, die von Stiftungen oder durch Auftragsforschung bzw. Dienstleistungserbringung von der Privatwirtschaft eingeworben wurden. Durch die erfolgreiche Einwerbung insbesondere öffentlicher Drittmittel lassen junge Forschende erkennen, dass sie sich mit ihrer Projektidee vor einem Fachgremium gegenüber anderen Mitbewerbenden durchsetzen konnten. Wer früh Drittmittel für sich selbst einwirbt, belegt seine wissenschaftliche Unabhängigkeit von der Lehrstuhlinhaberin bzw. dem Lehrstuhlinhaber und ebnet sich den Weg für grössere Projektanträge mit Mitarbeiterführung.
Für junge Forschende kurz vor oder nach dem Abschluss der Dissertation sind die Karriereförderlinien des SNF, der EU und der HSG relevant. Überlegen Sie sich vor der Antragstellung genau, welches Ziel Sie mit der Drittmittelförderung verfolgen: Im einen Fall mag es angebracht sein, einen längeren Ortswechsel anzustreben, im anderen, an der eigenen Institution zu bleiben oder einen kombinierten Aufenthalt an verschiedenen Institutionen zu wählen. Rechnen Sie damit, dass bestimmte Förderinstrumente nur selten ausgeschrieben werden bzw. die Verfahren mehrere Monate an Zeit in Anspruch nehmen und orientieren Sie sich frühzeitig. Ob mit oder ohne Erfahrung in der Antragstellung raten wir Ihnen immer, Sich bei den entsprechenden Stellen beraten zu lassen. Dies betrifft förderstrategische Fragestellungen genauso wie die Antragstellung selbst.