Zulassung Wirtschaftspädagogik Stufe II (Wipäd) Ausbildung auf postgradualer Stufe. Unterrichtssprache Deutsch. Lehrdiplom für die Fächer Wirtschaft und Recht (Sekundarstufe II). Voraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der ersten Ausbildungsstufe Wipäd I Die zweite Ausbildungsstufe Wipäd II kann bis spätestens sechs Jahre nach erfolgreichem Abschluss der ersten Ausbildungsstufe Wipäd I aufgenommen werden. Nachweise Fachstudium Zur Erlangung der Lehrdiplome für Berufsfach- und Maturitätsschulen sind Kurse des Fachstudiums in den Kernfächer Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre sowie Rechtswissenschaft im Umfang von 120, 60 und 30 ECTS-Credits nachzuweisen. Die Zuteilung auf die Kombination 120-60-30 können die Studierenden selbständig wählen. Listen Sie Ihre im Bachelor- und Masterstudium bereits absolvierten Leistungen im Formular Nachweis Fachstudium auf und reichen Sie dieses Formular zusammen mit Ihren Anmeldeunterlagen ein. Informationen zur Kurszuteilung finden Sie in den Wegleitungen und Empfehlungen. Anmeldung: Das Studium beginnt im Herbst- oder Frühjahrssemester. Anmeldefrist Herbstsemester: 1. Februar – 30. April Anmeldefirst Frühjahrssemester: 1. September – 30. November Die Anmeldung/Reimmatrikulation erfolgt über das folgende PDF-Formular: Anmeldung WIPÄD II