Die Rekurskommission der Universität St. Gallen ist die universitätsinterne Rechtsmittelbehörde, welche Rekurse (Beschwerden) gegen Verfügungen von Universitätsorganen über Prüfungen und Zulassungsfragen auf Rechtswidrigkeit prüft.
Rekurse sind schriftlich und innert 14 Tagen seit Eröffnung der Verfügung an die nebenstehende Adresse einzureichen.
Dem Rekurs ist die angefochtene Verfügung beizulegen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.
Bei diesem Internetauftritt handelt es sich um eine Informationsdienstleistung der Rekurskommission, aus dem keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden können.